Schon vor seinem geplanten Start im April 2026 ist der Nachtzug Basel–Kopenhagen–Malmö durch die mögliche Streichung der Fördermittel im Schweizer Bundesparlament gefährdet.
Das revidierte CO2-Gesetz der Schweiz legt fest, wie die «Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge» verwendet werden sollen: erstens «für Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen». Und zweitens «für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr, insbesondere für die Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen».
Für Nachtzugverbindungen stehen maximal 30 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament mit Blick auf Einsparungen bereits 20 Millionen Franken jener Mittel gestrichen, die für die Förderung des internationalen Personenverkehrs von 2025 bis 2030 vorgesehen sind. Der Wortlaut des Gesetzes erlaubt es nicht, diese gekürzten Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückzuführen, sodass die 20 Millionen Franken automatisch dem Luftverkehr zugewiesen werden.
Am 12. November 2025 hat die Finanzkommission des Ständerats eine weitere Kürzung um 10 Millionen vorgeschlagen, was bedeuten würde, dass der Nachtzug von Basel nach Malmö im April 2026 nicht in Betrieb genommen werden kann, da laut den Schweizerischen Bundesbahnen die Finanzierung nicht gesichert ist. Das Bundesparlament wird in seiner Wintersession vom 1. bis 19. Dezember 2025 über das Schicksal des Nachtzugs entscheiden.
Eine Koalition von verkehrspolitischen Organisationen, darunter die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr (IGöV), der Verkehrsclub der Schweiz (VCS), die Umweltorganisation umverkehR / actif-trafiC, der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die Interessenvertretung der Kunden des öffentlichen Verkehrs (Pro Bahn Schweiz), die Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit (KLUG / CESAR) und Back-on-Track Schweiz appelliert daher an die Mitglieder des Schweizer Parlaments, die Bundesbeiträge für diesen Nachtzug zu gewähren. Nur so kann eine zukunftsorientierte und klimafreundliche Entwicklung des internationalen Personenverkehrs sichergestellt werden.
Die Unterschriften werden am 2. Dezember 2025 dem Bundesparlament übergeben.
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Der Nachtzug der Schweizerischen Bundesbahnen ist ab April 2026 startklar!
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben in Kooperation mit RDC Deutschland vorgesehen, ab 15. April 2026 eine EuroNight-Verbindung von Basel SBB via Kopenhagen nach Malmö zu betreiben. Geplant sind drei wöchentliche Fahrten pro Richtung.
Der EuroNight bietet in Schlaf-, Liege- und Sitzwagen Platz für rund 350 Fahrgäste, darunter auch ein barrierefreies Abteil. Zudem steht ein Bistro für die Reisenden zwischen Basel und Padborg zur Verfügung. Zwischenhalte wird es unter anderem in Basel Bad Bf, Freiburg (Breisgau) Hbf, Karlsruhe Hbf, Mannheim Hbf, Frankfurt (Main) Süd, Hamburg Hbf, Padborg, Kolding, Odense, Hoeje Taastrup, Kobenhavns Lufthavn geben. Ein Halt in Kopenhagen Hauptbahnhof ist aus Zeitgründen nicht vorgesehen, die dänische Hauptstadt ist jedoch ab Hoeje Taastrup oder Kobenhavns Lufthavn in rund 15 Minuten mit der S-Bahn erreichbar.
Die Budgets müssen noch vom Parlament freigegeben werden – sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Nachtzug nicht verkehren. In diesem Fall würde die SBB Kundinnen und Kunden frühzeitig informieren und bereits gebuchte Billette zurückerstatten.
Der Ansatz der Schweizerischen Bundesbahnen beruht auf einer engen Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV). Grundlage für den frühzeitigen Verkaufsstart ist eine verbindliche Zusage des BAV: Es stuft die Verbindung als förderungswürdig ein, da internationale Nachtzüge ohne staatliche Unterstützung nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
Diese Zusage gab der SBB die notwendige Planungssicherheit, um die Verbindung für den neuen Nachtzug Basel–Malmö im Fahrplan zu verankern und den Ticketverkauf wie gewohnt frühzeitig zu starten.
Medienmitteilung
SBB Nachtzug nach Malmö ab April 2026
