Um Nachtzüge zu fördern, sollen diese europaweit als eigenständiges Verkehrssegment behandelt und von allen Zuschlägen befreit werden, fordert die europäische Nachtzug-Initiative Back-on-Track.eu. Dabei könnte sich die Kostenreduktion bereits nach wenigen Jahren auch für die Netzbetreiber auszahlen, berechnet Back-on-Track am Beispiel Deutschlands.
Hintergrund der Forderung ist, dass die EU Kommission (Generaldirektion Verkehr) im erstern Quartal 2024 neue Guidelines für Trassengebühren im ersten Quartal 2024 herauszugeben plant. Die aktuelle Regulierung sieht vor, dass Netzwerk-Betreiber wie DB Netz AG, künftig InfraGO, mindestens die direkten Kosten (in 2024 bei DB Netz 1,073 € /km) in Rechnung stellen sollen und zusätzlich Markt-Aufschläge verlangen können, sofern das Verkehrssegment diese entrichten kann.
Nachtzüge sind bislang aber nicht zwingend als Segment definiert, sondern können als gewerblicher Personenverkehr mit Hochgeschwindigkeitszügen gleichbehandelt werden. Diese Gleichbehabndlung ungleicher Verkehrssegmente prangert Back-on-Track.eu an. Die EU Kommission solle Netzwerkbetreibern in ihren Guidelines nahelegen, Nachtzüge künftig als eigenes Marktsegment auszuweisen und – sofern nicht anders nachgewiesen – davon auszugehen, dass diese Markt-Aufschläge aufgrund ihrer strukturellen Nachteile (geringere Platzdichte, langsamere Umlaufzeiten, höherer Personalaufwand) nicht bezahlen können.
Für Deutschland würde dies bedeuten, dass die Trassengebühren von derzeit 2,86 € /km auf 1,073 € /km sinken könnten. Das würde es attraktiver machen, Nachtzugstrecken von, nach und durch Deutschland zu betreiben. Back on-Track.eu weist darauf hin, dass dazu allerdings auch § 52 Abs. 8 Satz 1 ERegG geändert werden muss, nachdem Trassen derzeit dem die höheren Trassengebühren zahlenden Zug zuzuweisen sind.
Für die DB Netz würde die Maßnahme zunächst Mindereinnahmen bedeuten. Back-on-Track errechnet jedoch, dass diese mit 9 Millionen € pro Jahr kaum mehr ausmachen, als die im Bundeshaushalt für die Erstellung von Studien zum Nachtzugverkehr eingeplanten 6 Millionen €.

„Bundesverkehrsminister Wissing verschiebt mit den Studien, die teilweise erst 2026 veröffentlicht werden, die Nachtzugförderung in die nächste Legislaturperiode. Dabei könnte die Bundesregierung mehr Nachtzüge für einen sehr kleinen, erst nach 2026 anfallenden und perspektivisch sinkenden Förderbetrag sofort haben.“ erklärt Juri Maier, Vorsitzender von Back-on-Track Germany e.V.
Zum Vergleich: Die Schweiz plant derweil für die Nachtzugförderung bis zu 31 Millionen € pro Jahr zur Verfügung zu stellen. In Belgien gilt derzeit für Nachtzüge eine Trassenpreisreduktion auf 0 Euro, die jedoch Ende 2024 ausläuft und in geeigneter Form verlängert werden müsste. Frankreich hat die Trassengebühren für Nachtzüge bereits auf die direkten Kosten reduziert.
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